Allgemeine Geschäftsbedingungen Softwarenutzung der VIREED GmbH - Stand: 19.02.2025
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§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) sind für alle Vertragsverhältnisse, Vereinbarungen und Angebote der VIREED GmbH, Hamburg, (AG Hamburg, HRB 148085) (nachfolgend „VIREED“) gegenüber Abnehmern/Bestellern (nachfolgend „Kunden“ genannt) verbindlich.
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Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Kunden das Vertragsverhältnis mit dem Kunden vorbehaltslos eingehen.
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Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung des jeweiligen, dem Kunden von VIREED zur Bestätigung übersendeten Angebots getroffen werden, sind in dem Angebot und diesen AGB schriftlich niedergelegt. Weitere Vereinbarungen, insbesondere mündlicher Natur, bestehen nicht. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen AGB und dem jeweiligen Angebot, geht der Inhalt des Angebots diesen AGB vor.
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Bei Kaufleuten gelten diese AGB auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, ohne dass es hierzu eines erneuten Hinweises bedarf.
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§ 2 Vertragsgegenstand
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Gegenstand des zwischen dem Kunden und VIREED zustande kommenden Vertrages ist die auf die Vertragslaufzeit befristete Überlassung von Software nebst Einräumung der zu deren vertragsgemäßen Nutzung erforderlichen Rechte zur Verwendung mittels der in nachstehend Abs. 3 genannten Hardware und nach näherer Maßgabe von nachstehend § 3.
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VIREED überlässt dem Kunden hierfür eine Kopie des vertragsgegenständlichen Programms und der zugehörigen Dokumentation in digitaler Form auf einem geeigneten Datenträger oder mittels Download-Link zur weiteren Verwendung.
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Die Hardware (VR-Brille sowie etwaige weitere optionale Hardwaregegenstände und Zubehör), im Folgenden die „Hardware“, wird vom Kunden selbst auf seine Kosten beschafft. Sie bleibt im Eigentum des Kunden. VIREED übernimmt für die Hardware keinerlei Haftung.
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Installations- und Konfigurationsleistungen sowie Key Nutzer-Schulungen für die Inbetriebnahme der Hardware nebst Software sind vom Leistungsumfang von VIREED umfasst und werden gesondert nach Maßgabe des Angebots vergütet.
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VIREED weist den Kunden darauf hin, dass der Betreib der Software nur bei funktionsfähigem Internetzugang gewährleistet ist. Der Kunde ist daher während der Vertragslaufzeit dafür verantwortlich, auf seine Kosten einen funktionsfähigen Internetzugang bereit- und aufrechtzuerhalten.
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§ 3 Rechteeinräumung
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Der Kunde erhält gegen Zahlung des Entgelts gemäß nachstehend § 4 das nicht-ausschließliche, zeitlich auf die Laufzeit des jeweiligen Vertrages beschränkte, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung der Software im in diesen AGB und dem jeweiligen Angebot eingeräumten Umfang. Die vertragsgemäße Nutzung umfasst die Installation sowie das Laden, Anzeigen und Ablaufenlassen der installierten Software. Art und Umfang der Nutzung bestimmen sich im Übrigen nach dem Angebot.
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Der Kunde ist berechtigt, eine Sicherungskopie des ihm überlassenen Datenträgers zu erstellen. Der Kunde hat auf der erstellten Sicherungskopie den Vermerk „Sicherungskopie“ sowie einen Urheberrechtsvermerk des Herstellers sichtbar anzubringen. Die Sicherungskopie ist nach Ende der Laufzeit zu löschen.
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Darüber hinaus ist der Kunde nicht berechtigt, die Software zu vervielfältigen, zu bearbeiten oder zu dekompilieren.
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Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm übergebene Kopie der Software oder die gegebenenfalls erstellte Sicherungskopie Dritten zu überlassen. Insbesondere ist es ihm nicht gestattet, die Software zu veräußern, zu verleihen, zu vermieten oder in sonstiger Weise unterzulizenzieren oder die Software öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen.
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Der Kunde ist verpflichtet, die Software durch geeignete Maßnahmen vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu sichern, insbesondere sämtliche Kopien der Software an einem geschützten Ort zu verwahren.
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Verstößt der Kunde gegen eine der vorstehenden Bestimmungen, werden sämtliche im Rahmen des Vertragsverhältnisses erteilten Nutzungsrechte sofort unwirksam und fallen automatisch an VIREED zurück. In diesem Fall hat der Kunde die Nutzung der Software unverzüglich und vollständig einzustellen, sämtliche auf seinen Systemen installierten Kopien der Software zu löschen sowie die gegebenenfalls erstellte Sicherungskopie zu löschen oder VIREED auszuhändigen.
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§ 4 Entgelt, Fälligkeit
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Die Höhe der Vergütung für die Gebrauchsgewährung der Software ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Über sie wird entsprechend dem Angebot abgerechnet, in der Regel monatlich.
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Wird das Vertragsverhältnis nicht am ersten Tag eines Kalendermonates begründet, berechnet sich die Vergütung – vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in dem Angebot – anteilig nach den verbleibenden Tagen des Monats, beginnend mit dem auf die Bereitstellung der Software folgenden Tag.
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Die Vergütung wird für den jeweiligen Monat im Voraus am 3. Werktag eines jeden Monats fällig.
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§ 5 Vertragslaufzeit und Kündigung
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Die Vertragslaufzeit („Festlaufzeit“) bestimmt sich nach dem Inhalt des dem Kunden von VIREED übermittelten Angebots.
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Das Vertragsverhältnis kann darüber hinaus von jeder Partei ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund schriftlich gekündigt werden. Ein wichtiger Grund, der VIREED zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn der Kunde Nutzungsrechte von VIREED dadurch verletzt, dass er die Software über das nach diesem Vertrag gestattete Maß hinaus nutzt und er die Verletzung auf eine Abmahnung der VIREED hin nicht innerhalb angemessener Frist abstellt.
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Die Kündigung muss schriftlich erfolgen (.pdf- E-Mail / Scan ist ausreichend).
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Im Falle einer Vertragsbeendigung hat der Kunde die Nutzung der Software aufzugeben und sämtliche installierten Kopien des Programms von der Hardware und sonstigen Hardwaregegenständen zu entfernen sowie VIREED gegebenenfalls erstellte Sicherungskopien nach deren Wahl unverzüglich zurückzugeben oder diese zu zerstören.
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§ 6 Instandhaltung und Updates
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VIREED leistet Gewähr für die Aufrechterhaltung der Mangelfreiheit der Software während der Vertragslaufzeit sowie dafür, dass einer vertragsgemäßen Nutzung der Software keine Rechte Dritter entgegenstehen. VIREED wird auftretende Sach- und Rechtsmängel an der Software unverzüglich beseitigen. VIREED genügt ihrer Pflicht zur Nachbesserung auch, indem sie Updates bereitstellt und dem Kunden telefonischen Support zur Lösung etwa auftretender Installationsprobleme anbietet.
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Der Kunde ist verpflichtet, VIREED Mängel der Software nach deren Entdeckung unverzüglich anzuzeigen. Bei Sachmängeln erfolgt dies unter Beschreibung der Zeit des Auftretens der Mängel und der näheren Umstände.
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VIREED wird den Kunden bei einem etwaig erforderlichen Update der Hardware sowie bei der Lösung sonstiger Schnittstellenprobleme zwischen der Software und der Hardware auf Anfordern kostenfrei unterstützen.
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§ 7 Haftung
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VIREED haftet unbeschränkt
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bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
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für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, sowie
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nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
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Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung von VIREED der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des hier in Rede stehenden Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.
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Eine weitergehende Haftung von VIREED besteht nicht.
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Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von VIREED. Hat VIREED für ein Verhalten Dritter einzustehen, so kann sie vom Kunden die Abtretung der Ansprüche gegen den Dritten verlangen, die der VIREED einen Regress gegen den Dritten ermöglichen.
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§ 8 Vertraulichkeit und Datenschutz
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VIREED und der Kunde sind verpflichtet, vertrauliche Informationen der anderen Partei strikt und unbedingt geheim zu halten und durch angemessene technische und organisatorische Vorkehrungen zu schützen. Diese Verpflichtung besteht für einen Zeitraum von 3 Jahren nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
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Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,
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die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden; oder
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die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht; oder
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die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
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VIREED erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden nur zum Zweck der Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung. Es handelt sich hierbei um die vom Kunden angegebenen Daten wie: Name, Adresse, Telefonnummer (Mobil und Festnetz), E-Mailadresse und Bankverbindung sowie von der Hardware mitgeteilte Nutzungsprofile. Die Verarbeitung dieser im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhobenen Daten des Kunden erfolgt im Einklang mit der DSGVO und den weiteren einschlägigen Datenschutzgesetzen. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a) und Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO und nur für die vorstehend genannten Zwecke der Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung. Eine über den Vertragszweck hinausgehende Datenverarbeitung findet nicht statt. Sollte die Erhebung oder Verarbeitung weiterer über den Vertragszweck hinausgehender Daten erforderlich werden, wird VIREED hierfür gesondert eine Einwilligung beim Kunden einholen.
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Soweit VIREED zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses auf die Dienstleistungen Dritter zurückgreift und insofern eine Weitergabe von Kundendaten erfolgt, schließt VIREED hierzu mit dem jeweiligen Dienstleister entsprechende Vereinbarungen zur Auftragsdurchführung („AVV“) nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO.
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Hinsichtlich des Umfangs und Zwecks der Datenerhebung sowie der Aufklärung über die Betroffenenrechte wird im Übrigen auf die Datenschutzhinweise von VIREED verwiesen, die Anlage zum Angebot sind. Eine Weitergabe der Daten des Kunden an andere, nicht in den Datenschutzhinweisen genannte Dritte zum Zwecke der Erfüllung der dem Kunden gegenüber übernommenen Verpflichtungen erfolgt nicht.
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§ 9 Allgemeine Bestimmungen
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Die vereinbarten Zahlungen und alle Entgelte für umsatzsteuerpflichtige Leistungen von VIREED sind zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) zu zahlen. Bei einer Änderung des Umsatzsteuerrechtes oder der Beurteilung der jeweiligen Rechtslage durch die Finanzverwaltung können Entgelte für Leistungen oder Teilleistungen, auf die sich die Änderung auswirkt, auch nachträglich entsprechend angepasst werden (z. B. auf die restliche Vertragslaufzeit entfallender Teil einer vereinbarten Zahlung oder im Falle einer nachträglichen Anpassung vereinbarter Zahlungen).
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Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder Zurückbehaltungs- oder Pfandrechte geltend machen.
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Alle eingehenden Zahlungen werden vertragsgemäß verrechnet. Soweit der Kunde sowohl zum Ausgleich rückständiger Raten oder sonstiger vereinbarter Zahlungen als auch zum Schadensersatz verpflichtet ist, werden eingehende Zahlungen zunächst auf den Schadensersatzanspruch und dann auf rückständige Raten oder sonstige Verpflichtungen angerechnet.
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Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Überlassungsvertrages erfolgen schriftlich.
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Erfüllungsort ist der Sitz von VIREED.
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Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regelungen des deutschen Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
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Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Hamburg.